Aufnahmekriterien
- Freiwilligkeit
- Verbindlichkeit
- fachliche Stellungnahme/
Diagnose des behandelnden
Arztes/Facharztes - Hilfeplanung
Sofern eine Beeinträchtigung in einem der im Folgenden aufgeführten Bereiche vorhanden ist setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
- Geistige Behinderung
- Psychische Erkrankung
In der Regel werden die Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens vom zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland, übernommen.
Bei der Erstellung Ihres Hilfeplanes und bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sollten Sie unser Angebot in Anspruch nehmen wollen und wir Ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns zur Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgespräches in Verbindung.