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Hallo, ich grüße Sie bei bewo-direkt(*)!
Mein Name ist Guido Tümmers und gemeinsam mit meinem Team sind wir seit 2008 anerkannter Anbieter1 der ambulanten Eingliederungshilfe im Rhein-Kreis-Neuss.

Wir unterstützen Menschen mit psychischen, seelischen und / oder geistigen Beeinträchtigungen dabei, selbstständig und selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben.

Wir bieten professionelle, individuelle Unterstützung auf Augenhöhe.

(*) „direkt“ Definition: -ohne Umweg, in gerader Richtung auf ein Ziel zuführend, sich auf ein Ziel zubewegend; unmittelbar; durch unmittelbare Beziehung o. Ä.; persönlich, nicht vermittelt; jmdn. unmittelbar, persönlich betreffend, an jmdn. persönlich gerichtet

Hinter BeWo-direkt steht ein erfahrenes, multiprofessionelles Team aus verschiedenen Fachbereichen. Gemeinsam arbeiten wir mit Ihnen daran, Sie Ihre individuelle Wohnfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Dabei kommen die besonderen Fähigkeiten jedes einzelnen Teammitglieds zum Tragen.

Unter ambulant betreutem Wohnen (BeWo) versteht man eine ambulante psychosoziale Hilfe für Menschen mit psychischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen.

Das Angebot ist darauf ausgerichtet, Ihnen zu helfen, unabhängig von der Art oder Schwere Ihrer Beeinträchtigung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Unser Anliegen ist es, Menschen mit wesentlichen seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen bzw. dieses zu erhalten. Hierbei gehen wir auf die individuellen, alltäglichen Herausforderungen unserer Klienten ein und erarbeiten gemeinsam Ziele, Maßnahmen und Lösungsstrategien, um die bestmöglichen Integrationsmöglichkeiten zu finden und umzusetzen.

Sie möchten uns persönlich kennenlernen und haben konkrete Fragen zum Thema Ambulant Betreutes Wohnen?

Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns in unserem Büro in Neuss.

BeWo – direkt verpflichtet sich einem humanistisch geprägten Menschenbild

  • Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles Leben.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe.
  • Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hier gelangen Sie zum BeWo-Blog mit Eindrücken aus dem BeWo, Neuigkeiten, Terminankündigungen etc.

Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?

Grundsätzlich können bei uns Menschen mit:

  • einer psychischen Erkrankung
  • Doppeldiagnosen
  • Geistiger Behinderung

aufgenommen werden.

Wie kann ich Ambulant Betreutes Wohnen erhalten?

Sie können Informations- und Beratungsgespräche direkt mit uns oder mit den Beratungsstellen der KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen) in Ihrer Region vereinbaren. Neben Ihnen können auch Lebenspartner, Familienangehörige, gesetzliche Betreuer, (Fach-)Ärzte, Fachkliniken, Wohnheime und andere spezialisierte Einrichtungen Kontakt aufnehmen.

In einem ersten Gespräch erklären wir Ihnen genau, was Ambulant Betreutes Wohnen ist, welche Ziele es verfolgt und welche Möglichkeiten diese Hilfe für Sie bieten könnte. Ihre Wünsche und die benötigte Unterstützung werden mit den Angeboten, die wir Ihnen machen können, abgeglichen.

Wir prüfen auch, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen für diese Unterstützung erfüllen und ob vielleicht andere Stellen, wie z.B. Kranken- oder Pflegekassen, zuständig sein könnten.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich für die Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen entscheiden, wird die Kostenübernahme einfach beim Kostenträger (Landschaftsverband Rheinland) beantragt.

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Im Allgemeinen werden die Kosten von dem überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Für den Rhein-Kreis Neuss ist dies der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln, der für bestimmte Sozialleistungen zuständig ist, wie z.B. Eingliederungshilfe und andere Leistungen der Sozialhilfe.

Die genaue Berechnung der Beteiligung erfolgt durch den LVR im Einzelfall, wobei die individuelle finanzielle Situation der Antragsteller berücksichtigt wird.

Muss ich eine eigene Wohnung haben, um Ambulant Betreutes Wohnen erhalten zu können?

Nicht zwingend. Die Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung gehört zu den Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens. Sie können auch in einer Wohngemeinschaft oder noch bei den Eltern wohnen.

Wie sieht Ambulant Betreutes Wohnen in der Praxis aus?

Je nach individuellem Bedarf gibt es jede Woche zwei bis fünf Termine mit den Bezugsbetreuern. Das können Gespräche zu Hause, Begleitungen zu Ämtern oder Ärzten oder auch Unterstützung beim Knüpfen sozialer Kontakte sein. Die Aufgaben sind genauso vielfältig wie die Menschen, die Hilfe benötigen. Sie erhalten Unterstützung im Alltag, die auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt ist. Dabei wird auf Ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Freizeit und soziale Beziehungen eingegangen.

Wieviel Betreuungszeit steht mir pro Woche zu und wie oft kommt jemand zu mir?

Der Umfang der Betreuung wird im gemeinsam erstellten Hilfeplan (BEI_NRW) ermittelt und beim zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), beantragt. Dieser bewilligt eine festgelegte Anzahl an Stunden, die über den gesamten Betreuungszeitraum individuell verteilt wird. Die Verteilung richtet sich nach Ihrem jeweils aktuellen Hilfebedarf. Die durchschnittliche Betreuungszeit beträgt aktuell zwischen zwei und drei Stunden pro Woche.

Habe ich feste Bezugspersonen?

Zu Beginn der Betreuung werden Ihnen feste Bezugsbetreuer aus unserem multiprofessionellen Team zugewiesen. Die Bezugsbetreuer arbeiten mit Ihnen zusammen und unterstützen Sie individuell nach dem entsprechenden Hilfebedarf.

Gibt es eine Altersgrenze für das Ambulant Betreute Wohnen?

Ja, wir betreuen Menschen ab der Volljährigkeit also mit dem 18. Lebensjahr. Für das Alter ’nach oben’ gibt es bei uns keine Grenzen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, ist bis zu einem bestimmten Alter die Jugendhilfe zuständig.

Wie lange kann ich die Hilfe durch das Ambulant Betreute Wohnen erhalten?

Grundsätzlich können Sie die Hilfe durch das Ambulant Betreute Wohnen so lange erhalten, wie Sie diese benötigen. In der Regel wird bei Erstanträgen Ambulant Betreutes Wohnen für ein Jahr von den zuständigen Kostenträgern genehmigt. Wenn nach dieser Zeit noch Hilfe gebraucht wird, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser kann Hilfen für bis zu zwei Jahre beinhalten.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Ihr BeWo – direkt Team

  1. (Eingliederungshilfe nach §§ 113, 78 SGB IX, in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX – Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten)  ↩︎