Aufnahmekriterien
- Freiwilligkeit
- Verbindlichkeit
- fachliche Stellungnahme/ Diagnose des behandelnden Arztes/ Facharztes
- Hilfeplanung

Sofern eine Beeinträchtigung in einem der im Folgenden aufgeführten Bereiche vorhanden ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
- Psychisch-seelische Erkrankung
- Doppeldiagnosen
- Geistige Behinderung

Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.
Bei der Bedarfsermittlung und der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und überlegen Sie unser Angebot in Anspruch nehmen zu wollen?
Nehmen sie gerne Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch mit uns auf.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!