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Home » Was ist BeWo?

SGB IX – § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
„Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.“

Unter ambulant betreutem Wohnen (BeWo) versteht man eine ambulante psychosoziale Hilfe für Menschen mit psychischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Diese Hilfe ist ein gemeindeintegriertes Angebot zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung.

Das Angebot ist darauf ausgerichtet, Ihnen zu helfen, unabhängig von der Art oder Schwere Ihrer Beeinträchtigung, Ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Es unterstützt Sie u.a. dabei, sich in die Gesellschaft zu integrieren und aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen. Wichtig für die Betreuung ist eine stabile und vertrauensvolle Beziehung zu einer festen Bezugsperson (Bezugsbetreuersystem). Diese Bezugsperson verfügt über die nötigen Fachkenntnisse, um Sie bestmöglich bei der Förderung der (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen.